Über uns
Letzte Aktualisierung: 2007-02-23
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Gegründet 1990, war der jetzige
BFB eine Abteilung des SV Preußen Berlin. Mitte der '90er erfolgte
die Trennung vom SV Preußen und die Gründung des Budoverein
Fujinaga Berlin e.V..
2001 trennten sich leider die Wege des Vereins und unserem langjährigen
Sportdirektor Sensei Büki, der bis zu seinem Ausscheiden eine sehr
gute fachliche Arbeit leistete. Unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten
führten zu diesem Entschluß. Beide Parteien bekundeten aber
das Interesse einer weiteren Zusammenarbeit. |
| Vorsitzender: | Thomas Frommer [Kontakt] |
| Stellvertreter Vorsitzender: | Lutz Lehmann [Kontakt] |
| Kassenwart: | Jürgen Fleischer [Kontakt] |
| Erweiterter Vorstand: | |
| Sportwart: | n. N. Jugendwart: Dietmar Krohs [Kontakt] |
| Im Verein gibt folgende Ansprechpartner: | |
| Finzanzielle Fragen: | Jürgen Fleischer [Kontakt] |
| Sportliche Fragen: | Dietmar Krohs [Kontakt] |
| Internet-Präsentation: | Ralph Gläßer [Kontakt] |
| Organisatorische Fragen können jederzeit an Euren Übungsleiter herangetragen werden. | |
§ 1 Grundsatz
1. Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung legt die Beitragsordnung
die Höhe der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages fest.
2. Sie trifft Festlegungen über den Modus der Beitragsentrichtung und über
das Mahnwesen.
3. Die Beitragsordnung wird gemäß § 12 Abs. 1f der Satzung durch
die Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 2 Aufnahmegebühr und Beiträge
1. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 25 €..
2. Folgende Mitgliedsbeiträge in Form von Quartalsbeiträgen sind zu
entrichten:
Normaltarife
a.) Erwerbstätige 70 €
b.) nicht Erwerbstätige (Kinder, Jugendliche, Azubi´s, Studenten,
Wehr –und Zivildienstleistende, Einkommenslose etc.) 62 €
Familientarife (min. 2 Familienmitglieder Vereinsmitglieder)
c.) Erwerbstätige 60 €
d.) nicht Erwerbstätige (wie b.) 50 €
e.) Sondertarif
Im Kontext zu § 8 Abs. 2 der Satzung kann jedes Mitglied
mittels formlosen Antrag beim Vorstand einen Sondertarif beantragen. Dies ist
grundsätzlich der Fall, wenn die Beitragshöhe im Verhältnis zu
den Einkommensverhältnissen unangemessen erscheint. In dem Antrag soll
das Mitglied/deren gesetzlicher Vertreter in kurzer Form darlegen, weshalb die
Zahlung des Beitrages in voller Höhe unzumutbar ist.
Der Verein verlangt von seinem Mitgliedern keine Offenbarung ihrer finanziellen
Verhältnisse. Jedoch muss es für den Vorstand bei seiner Entscheidung
nachvollziehbar sein, ob eine Ausnahme nach § 8 Abs. 2 der Satzung gerechtfertigt
ist.
Der Vorstand beschließt dann durch einfache Mehrheit, ob das Mitglied
seinen Beitrag ab Antragstellung in der bisherigen Höhe entrichten kann.
In Ausnahmenfällen kann auch ein anderer Betrag vereinbart werden.
§ 3 Beitragsentrichtung
1. Das Mitglied hat eine Bringepflicht. Die Beiträge sind im Voraus am
1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres zu entrichten.
2. Die Aufnahmegebühr ist gemeinsam mit dem ersten Mitgliedsbeitrag fällig.
3. Das Mitglied hat die Möglichkeit zwischen zwei Arten der Beitragsentrichtung
zu wählen:
a.) schriftliche Ermächtigung des Vereins, den Beitrag im Rahmen eines
Lastschriftverfahrens einzuziehen;
b.) Einrichtung eines Dauerauftrages zugunsten des Vereins und schriftlicher
Nachweis desselben zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen.
§ 4 Mahnwesen und Verzugskosten
1. Sämtliche Veränderungen seitens des Mitgliedes,
welche Einfluss auf die Beitragsentrichtung wie Änderung der Wohnanschrift,
der Bankverbindung u.ä., sind dem Vorstand des Vereins schriftlich mitzuteilen.
2. Eine Mahnung erfolgt nach Maßgabe von § 8 Abs. 2 der Satzung.
3. Sämtliche Kosten, die sich aus dem Zahlungsverzug des Mitgliedes ergeben,
wie beispielweise Portogebühren, Bankgebühren wegen unzulässiger
Rückbuchungen des Beitrages oder Unterdeckung bzw. Löschung des Kontos
hat das Mitglied zu tragen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. 2. 2001 mit Wirkung zum 1. 4. 2001 in Kraft.
Unsere aktuelle Bankverbindung
| Beitrag pro Quartal (Euro) | |
| Mitglieder mit Einkommen | 70,- |
| ermäßigt (ohne Einkommen) | 62,- |
| Familienmitgliedschaft (min. 2 Familienmitglieder) | |
| Mitglieder mit Einkommen | 60,- |
| Mitglieder ohne Einkommen | 50,- |
Mit dem Eintritt ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 25 Euro zu entrichten.
Weitere Details können auch der Beitragsordnung entnommen werden.
Unsere aktuelle Bankverbindung
Hier besteht die Möglichkeit, die Eintrittserklärung
als
PDF-Dokument
oder als
Word-95/2000-Dokument
herunterzuladen.
Eine Eintrittserklärung kann selbstverständlich auch bei jedem Trainer
oder Verantwortlichen bezogen werden.