Über uns

Letzte Aktualisierung: 2007-02-23

Kurzer geschichtlicher Abriß

Gegründet 1990, war der jetzige BFB eine Abteilung des SV Preußen Berlin. Mitte der '90er erfolgte die Trennung vom SV Preußen und die Gründung des Budoverein Fujinaga Berlin e.V..
Namensgeber des Budovereins ist der verstorbene Sensei Fujinaga, der viele unserer Karatekas in unzähligen Gasshukus trainierte und inspirierte.

Gelehrt wird der Karate-Do im Shotokanstil. Zu den jährlichen Höhenpunkten zählen das Fujinaga-Gedenkturnier und das Weihnachtsturnier.
Bis zur Schließung des Dojo's in der Vulkanstraße gehörten dem Budoverein auch eine Aikido- und Judo-Abteilung an. Bedauerlicherweise mußten wir unser Dojo in Berlin-Lichtenberg aufgeben. Nach einer tollen Abschlußparty wurde es am 30.06.99 geschlossen.

2001 trennten sich leider die Wege des Vereins und unserem langjährigen Sportdirektor Sensei Büki, der bis zu seinem Ausscheiden eine sehr gute fachliche Arbeit leistete. Unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten führten zu diesem Entschluß. Beide Parteien bekundeten aber das Interesse einer weiteren Zusammenarbeit.
Auch wenn viele Schüler Ihrem Meister folgten, war die Vereinstätigkeit dank der Vorstandsarbeit und der verbliebenden Trainer nicht gefährdet. Der Verein hat sich konsolidiert und konnte bei den in Folge ausgetragenen Wettkämpfen bereits die ersten Früchte seiner Arbeit ernten.

Vorstand

Vorsitzender: Thomas Frommer [Kontakt]
Stellvertreter Vorsitzender: Lutz Lehmann [Kontakt]
Kassenwart: Jürgen Fleischer [Kontakt]
Erweiterter Vorstand:
Sportwart: n. N. Jugendwart: Dietmar Krohs [Kontakt]
Im Verein gibt folgende Ansprechpartner:
Finzanzielle Fragen: Jürgen Fleischer [Kontakt]
Sportliche Fragen: Dietmar Krohs [Kontakt]
Internet-Präsentation: Ralph Gläßer [Kontakt]
Organisatorische Fragen können jederzeit an Euren Übungsleiter herangetragen werden.
 

Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

1. Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung legt die Beitragsordnung die Höhe der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages fest.
2. Sie trifft Festlegungen über den Modus der Beitragsentrichtung und über das Mahnwesen.
3. Die Beitragsordnung wird gemäß § 12 Abs. 1f der Satzung durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 2 Aufnahmegebühr und Beiträge

1. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 25 €..
2. Folgende Mitgliedsbeiträge in Form von Quartalsbeiträgen sind zu entrichten:
Normaltarife

a.) Erwerbstätige 70 €
b.) nicht Erwerbstätige (Kinder, Jugendliche, Azubi´s, Studenten, Wehr –und Zivildienstleistende, Einkommenslose etc.) 62 €

Familientarife (min. 2 Familienmitglieder Vereinsmitglieder)

c.) Erwerbstätige 60 €
d.) nicht Erwerbstätige (wie b.) 50 €
e.) Sondertarif

Im Kontext zu § 8 Abs. 2 der Satzung kann jedes Mitglied mittels formlosen Antrag beim Vorstand einen Sondertarif beantragen. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die Beitragshöhe im Verhältnis zu den Einkommensverhältnissen unangemessen erscheint. In dem Antrag soll das Mitglied/deren gesetzlicher Vertreter in kurzer Form darlegen, weshalb die Zahlung des Beitrages in voller Höhe unzumutbar ist.
Der Verein verlangt von seinem Mitgliedern keine Offenbarung ihrer finanziellen Verhältnisse. Jedoch muss es für den Vorstand bei seiner Entscheidung nachvollziehbar sein, ob eine Ausnahme nach § 8 Abs. 2 der Satzung gerechtfertigt ist.
Der Vorstand beschließt dann durch einfache Mehrheit, ob das Mitglied seinen Beitrag ab Antragstellung in der bisherigen Höhe entrichten kann. In Ausnahmenfällen kann auch ein anderer Betrag vereinbart werden.

§ 3 Beitragsentrichtung
1. Das Mitglied hat eine Bringepflicht. Die Beiträge sind im Voraus am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres zu entrichten.
2. Die Aufnahmegebühr ist gemeinsam mit dem ersten Mitgliedsbeitrag fällig.
3. Das Mitglied hat die Möglichkeit zwischen zwei Arten der Beitragsentrichtung zu wählen:
a.) schriftliche Ermächtigung des Vereins, den Beitrag im Rahmen eines Lastschriftverfahrens einzuziehen;
b.) Einrichtung eines Dauerauftrages zugunsten des Vereins und schriftlicher Nachweis desselben zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen.

§ 4 Mahnwesen und Verzugskosten

1. Sämtliche Veränderungen seitens des Mitgliedes, welche Einfluss auf die Beitragsentrichtung wie Änderung der Wohnanschrift, der Bankverbindung u.ä., sind dem Vorstand des Vereins schriftlich mitzuteilen.
2. Eine Mahnung erfolgt nach Maßgabe von § 8 Abs. 2 der Satzung.
3. Sämtliche Kosten, die sich aus dem Zahlungsverzug des Mitgliedes ergeben, wie beispielweise Portogebühren, Bankgebühren wegen unzulässiger Rückbuchungen des Beitrages oder Unterdeckung bzw. Löschung des Kontos hat das Mitglied zu tragen.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. 2. 2001 mit Wirkung zum 1. 4. 2001 in Kraft.

Unsere aktuelle Bankverbindung

Beitragsübersicht

  Beitrag pro Quartal (Euro)
Mitglieder mit Einkommen 70,-
ermäßigt (ohne Einkommen) 62,-
Familienmitgliedschaft (min. 2 Familienmitglieder)
Mitglieder mit Einkommen 60,-
Mitglieder ohne Einkommen 50,-
   

Mit dem Eintritt ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 25 Euro zu entrichten.

Weitere Details können auch der Beitragsordnung entnommen werden.

Unsere aktuelle Bankverbindung

Eintrittserklärung

Hier besteht die Möglichkeit, die Eintrittserklärung als PDF-Dokument oder als Word-95/2000-Dokument herunterzuladen.
Eine Eintrittserklärung kann selbstverständlich auch bei jedem Trainer oder Verantwortlichen bezogen werden.